Dieser Schutzzauber ist allein für dich bestimmt, kann aber, nach vorigem OK, auch einer dir wichtigen Person zugute kommen. Dieses Ritual wird von mir als Völva gewirkt.
Das Ritual findet an meinem Kraftort unter den Weißdornbüschen statt. Eingehüllt in die magische Energie werde ich die dortigen Naturgeister des Moores bitten mir bei diesem Ritual zur Seite zu stehen. Nach einer entsprechenden Reinigung meines Platzes werde ich eine von mir, speziell für dein Ritual hergestellte Räuchermischung verräuchern und mich in dein Energiefeld begeben.
Mit Hilfe meiner Hamingja, der Göttin Freyja und den Naturgeistern werden wir ein dichtes Geflecht um dich herum weben, welches einen großen Schutz bieten wird. Dieses Geflecht aus magischen Fäden wird dich fortan begleiten und negatives von dir fern halten.
Wichtig dabei ist, dass es negative Dinge gibt, die du für dein ganz eigenes Wachstum benöigst. Es wäre fatal, diese Energien komplett fernzuhalten, weswegen sie in stark abgemildeter Form dich erreichen werden.
Während des Rituals kann es sein, dass du eine Wärme spüren wirst, ein Kribbeln vielleicht. Du kannst dich dabei ganz ruhig auf die Couch legen, eine Kerze anzünden, ruhige Musik hören oder auch zur Arbeit gehen mit Heavy Metal im Ohr. Es ist nicht wichtig wo du bist oder was du machst. Ich kann deine Energie aufspüren und sofern du mir vorher die Erlaubnis erteilt hast, kann ich auch mit ihr gemeinsam wirken.
Sobald du ein wohliges Gefühl hast oder irgendetwas wahr nimmst, ist dein Schutzgeflecht aktiviert. Der Schutz hält erfahrungsgemäß einige Wochen an, manchmal reicht er sogar über mehrere Jahre.
Teile mir vorher ein paar Dinge mit, warum du einen solchen Schutz so dringend nötig hast. Vielen Dank für dein Vertrauen. So kann ich den genauen Zeitpunkt für das Ritual besser auswählen.
Ich erlaube mir dafür einen Energieausgleich in Höhe von 99,-€ zu berechnen. Bitte beachte das ich mich nur gegen Vorkasse auf den Weg mache um deinen Schutz-Zauber zu weben.
Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG